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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit
Barbara Scheid, Grafik-Designerin.
Mit der Auftragserteilung in schriftlicher oder mündlicher Form erkennt der Auftraggeber deren
Anwendbarkeit an. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen
werden.

2. Urheber- und Nutzungsrechte

2.1 Jeder der Grafik-Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist
die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem
Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
2.2 Die Entwürfe und Werkzeichnungen der Grafik-Designerin sind persönliche geistige Schöpfungen,
die unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch
dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3 Ohne Zustimmung der Grafik-Designerin dürfen ihre Arbeiten weder im Original noch bei der Repro-
duktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig.
2.4 Die Werke der Grafik-Designerin dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten
Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck
des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede ander-
weitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Grafik-Designerin und nach Verein-
barung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
2.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Grafik-Designerin.
2.6 Über den Umfang der Nutzung steht der Grafik-Designerin ein Auskunftsanspruch zu.
2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen
und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein
Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
2.8 Die Grafik-Designerin prüft nicht, ob das vom Kunden überlassene Bild-/Textmaterial oder Muster frei
von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden. Die Grafik-Designerin geht
davon aus, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.

3. Auftragsbestätigung

Wird im Gespräch die Grafik-Designerin aufgefordert, Ideen zur Gestaltung von Internetseiten, Werbemitteln,
Geschäftsunterlagen, Broschüren, etc. zu entwickeln, gilt dies als Auftragserteilung, die in der Regel schriftlich
bestätigt wird, aber nicht schriftlich bestätigt werden muss. Die Zusammenarbeit setzt die Einverständniserklä-
rung mit den vorliegenden AGBs voraus, auf die der Auftraggeber mündlich und / oder schriftlich hingewiesen
wurde.

4. Vergütung

4.1 Wird von Seiten der Grafik-Designerin kein expliziter Kostenvoranschlag oder ein Angebot erstellt, gilt,
sofern nicht anders schriftlich vereinbart, der Stundensatz von 50,00 EUR.
4.2 Die Schaffung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten, die die Grafik-Designerin für den Auftraggeber
erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
4.3 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in
Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig.
4.4 Honorare sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4.5 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt,
berechnet die Grafik-Designerin ein Abschlagshonorar.

5. Eigentumsvorbehalt
 

5.1 An erstellten Entwürfen und digitalen Dateien zur Realisierung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt,
ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Sollte eine Einigung über das Honorar erzielt werden, kann der
Auftraggeber von der Grafik-Designerin die digitalen Daten erwerben. Eine Verpflichtung der Grafik-Designerin
zur Herausgabe besteht nicht.
5.2 Digitale Druckvorlagen dürfen zu keinem anderen Zweck als dem vereinbarten genutzt werden, sofern
nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
5.3 Die erstellten grafischen Arbeiten bleiben Eigentum der Grafik-Designerin, bis das vollständige
Honorar gezahlt ist.

6. Haftung
 

6.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten wird von der Grafik-
Designerin nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
6.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die
Richtigkeit von Bild und Text.
6.3 Soweit die Grafik-Designerin auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen
Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse
der beauftragten Leistungserbringer.
6.4 Die Haftung der Grafik-Designerin für mangelhafte Druckerzeugnisse ist auszuschließen, wenn sie weder
mit der Kontrolle der Filme, Andrucke oder Druckabnahme beauftragt wurde.
6.5 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der
Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Grafik-Desig-
nerin, stellt er sie von der Haftung frei.
6.6 Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit von überlassenen digitalen Daten wird keine Gewähr über-
nommen.
6.7 Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann nicht gewährleistet werden.

7. Belegexemplare, Copyright-Hinweise
 

7.1 Von vervielfältigten Werken sind der Grafik-Designerin 3 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen.
Sie ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
7.2 Die Grafik-Designerin ist berechtigt, Kunden als Referenz im Internet aufzuführen und zu verlinken,
soweit nichts anderes vereinbart wurde.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
 

8.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen,
die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
8.2 Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Grafik-Designerin.
8.3 Gerichtsstand ist der Sitz der Grafik-Designerin.